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Das Insolvenzverfahren

Einleitung: Das Insolvenzverfahren
Es kann (auch auf Auktionsplattformen)
jederzeit vorkommen, dass ein
Verkäufer zahlungsunfähig
und somit lieferunfähig wird und
dann beim zuständigen Amtsgericht
einen Insolvenzantrag stellt.
Bei Kapitalgesellschaften hat
der Gesetzgeber genaue Richtlinien vorgegeben,
wann und unter welchen Bedingungen
eine Kapitalgesellschaft spätestens
einen Insolvenzantrag zu stellen hat.
Anders sieht dies jedoch bei
Gewerbetreibenden mit einem
Klein(st)gewerbe aus. Letzteren
stellt der Gesetzgeber weistestgehend
frei, ob und wann er einen
Insolvenzantrag zu stellen hat.
Stellen solche Gewerbetreibende
mit einem Klein(st)Gewerbe einen
Insolvenzantrag, so wollen sich
diese meist in ein Insolvenzverfahren
"retten", um, falls das Verfahren
durchgeführt werden sollte, nach
sieben Jahren des Wohlverhaltens
die Restschuldbefreiung zu erreichen.

Dies bedeutet, dass dem Schuldner
nach dem Ablauf von 6 Jahren
sämtliche dann noch bestehenden Schulden
(es gibt einige Ausnahmen - hierzu
findet man auf den verlinkten Seiten
zum Unterthema einige Erläuterungen)
erlassen werden. Vorzeichen

Unternehmen geraten nicht von heute auf morgen in eine Insolvenz. Der oder die Geschäftsführung muss ständig auf Anzeichen etwa einer Krise achten. Zum Beispiel Ergebniseinbrüche. Je weniger Umsätze, je öfter sollten die Bilanzen geprüft werde. Wichtig ist die Frage ob das Polster, welches sich die Firma geschaffen hat inzwischen Verlusten verbraucht wird oder nicht. Meldet der Geschäftsführer eine Überschuldung viel zu spät so macht er sich der Insolvenzverschleppung strafbar.

Insolvenzgründe

Drei Ursachen für eine Pleite nennt das Insolvenzrecht! 1. Drohende Zahlungsunfähigkeit. 2. Zahlungsunfähigkeit 3. Überschuldung. Im ersten Fall muss ein Unternehmen kein Insolvenzantrag stellen, in den anderen beiden Fällen ist er dazu verpflichtet, natürlich sofern es als juristische Person, wie etwa eine GmbH oder als eine Aktiengesellschaft auftritt. Zahlungsunfähig ist eine Firma wenn die Verbindlichkeiten die liquiden Mittel übersteigen. Solange die Zahlungen vorübergehend, maximal zwei bis drei Wochen, stocken, trifft dies nicht zu.

Gericht

Wenn ein Betrieb zahlungsunfähig oder aber überschuldet ist muss innerhalb von 21 Tagen die Geschäftsführung den Insolvenzantrag stellen. Die Gesellschafter müssen zuvor informiert werden. Wenn der Geschäftsführer Insolvenz anmelden will, muss er die Zustimmung Gesellschafter haben. Innerhalb der 3 Wochenfrist kann er den Insolvenzgrund aus dem Weg zu räumen, durch Verhandlungen mit Gläubigern und oder mit Banken. Scheitern die Verhandlungen muss der Antrag sofort gestellt werden.

Haftung

Geschäftsführer führen ein gefährliches Leben, so denn ihre Firma überschuldet oder aber zahlungsunfähig ist. In solchen Fällen, unabhängig ob Insolvenz angemeldet wurde oder nicht, denn alte Schulden dürfen nicht mehr beglichen werden. Sonst würden die Gläubiger benachteiligt werden und dafür steht die persönliche Haftung. Nur Zahlungen sind erlaubt, welche unumgänglich sind, wie Löhne oder Gehälter, Strom, Wasser etc.

Sozialabgaben

Das Zivilrecht verbietet insolventen Unternehmen die meisten Zahlungen. Werden jedoch keine Sozialabgaben abgeführt macht er sich strafbar. Damit befindet er sich in der so genannten Zwickmühle, die Sozialabgaben sollten im Zweifelsfall immer gezahlt werden.

Situation

Wenn das Gericht den vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt hat, verliert sofort die Geschäftsführung einen großen Teil ihrer Macht bzw. Einfluss aber ebenso die Verantwortung gegenüber den Gläubigern wie auch dem Staat. Der vorläufiger Verwalter die Rechte eines endgültigen Insolvenzverwalters besitzen und den Geschäftsführer ersetzen. Von hier an verfügt er über das Firmenvermögen und kann Verträge abschließen.


 

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Imressum

Name der Firma:

BÜGE&BÜGE
Rumanien
Iasi
Edschenburger Weg 5 26935 Stadland


Diese Webseite dient als Informationsplattform zum Insolvenzratgeber "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" von Dieter Büge
Mehr erfahren Sie unter: www.insolvenz-ratgeber.com
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Samstag, 20. Februar 2010
Insolvenz-Ratgeber Regel-Insolvenz Insolvenz-Hilfe
Von der-waffenschein, 22:13

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Das Problem:
Der insolvente Unternehmer muss während der sogenannten Wohlverhaltensphase, die 6 lange Jahre dauert, den größten Teil seines Einkommens an den Insolvenztreuhänder abführen, damit dieser wiederum das Geld nach Quote an die Gläubiger verteilt. Dem Unternehmer bleibt nach diesem gängigen Insolvenzmodell, trotz harter Arbeit und guter Umsätze, meistens nur sein Existenzminimum. Unternehmerische Entfaltung ist so, zumindest während der Wohlverhaltensphase bis zur Schuldenfreiheit, kaum möglich. Der Wirtschaftstrainer und Unternehmensberater Dieter Büge, hat einen Praxisratgeber in Form eines E-Books für Unternehmer geschrieben (ab März auch über den Buchhandel bestellbar), der den insolventen Selbstständigen innerhalb von 48 Stunden zur finanziellen Freiheit verhilft.
Hierbei stützt Dieter Büge sich auf eine Gesetzeslücke
die kaum bekannt ist und bisher nach eigenen Angaben ...zahlreichen Unternehmern zur finanziellen Freiheit verholfen hat. Sollten die Tipps nicht umgesetzt werden können, so gibt es ...eine 200%-Geld-zurück-Garantie. Der Ratgeber ist nach eigenen Angaben rechtssicher und für jeden Unternehmer (außer Kapitalgesellschaften, GmbH bestens geeignet, der sich vor oder bereits innerhalb der sogenannten Wohlverhaltensphase befindet und innerhalb von 48 Stunden über den Großteil seine Einkommens legal und ohne Umwege über das Ausland verfügen möchte.


Dieter Büge

ist seit 1992 beratender Betriebswirt mit dem Schwerpunkt Training, Unternehmensoptimierung und Insolvenzmanagement.

U.a. war er Deutschlanddirektor einer internationalen Personal- und Wirtschaftsberatung. Heute arbeitet Dieter Büge als freier Autor sowie als Dozent und Refernt.